Unzulässige Mängelausschlussfrist in AGB's
23. Mai 2005
Kammergericht Berlin: Unzulässige
Mängelausschlussfrist in AGBs:
Gegen ein Internet-Vertriebs-Unternehmen, das Computerkomponenten und –Zubehör
u.a. auch an Verbraucher vertreibt, hat das Kammergericht in Berlin in einem
jetzt veröffentlichten Beschluss vom 4. Februar 2005 entschieden, dass die in
den Standard-AGBs verwendete Ausschlussfrist für Mängelanzeigen hinsichtlich
der Ware von einer Woche nach Empfang der Sendung, unwirksam ist. Dieser
Zeitraum würde nicht ausreichen, Mängel wirklich erkennen zu können und die
Mängelanzeige rechtzeitig zugehen zu lassen. Dies gilt sowohl für
offensichtliche als auch für nicht-offensichtliche Mängel. Interessant an
dieser Entscheidung ist insbesondere, dass gleichzeitig auch die Unlauterkeit
dieser Vorgehensweise des Unternehmens festgestellt wurde, was auch
Konkurrenten des Unternehmens einen Anspruch auf Unterlassung gibt.
Dr. Florian von Baum veröffentlicht eine Urteilszusammenfassung in "IT-Business Day", erschienen am 23. Mai 2005.
www.it-business.de
Publikation: IT-Business Day
Fachgebiet:
Business & Technology Transactions